Vorsicht vor Nutzung von Co2-Feuerlöschern in Räumen!
20.06.2018
Das Sachgebiet „Betrieblicher Brandschutz“ der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung e.V. (DGUV) veröffentlichte am 08.12.2017 die Stellungnahme „Einsatz von Co2-Feuerlöschern in Räumen“. In dieser Stellungnahme wird darauf aufmerksam gemacht, dass die bisherigen Berechnungen zur Co2-Konzentration im Raum korrigiert werden müssen.
"Um keiner Gefährdung durch das freigesetzte CO2 ausgesetzt zu sein, bedeutet dies, dass für eine Person die sich im Raum aufhält um einen Brand zu löschen, pro Kilogramm CO2-Löschmittel mindestens eine freie Grundfläche von 5,5 m2 vorhanden sein muss." (DGUV - Unfallkasse Baden-Württemberg, "Einsatz von CO2- Feuerlöschern in Räumen", 2017)
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